Der österreichische Strommarkt befindet sich seit dem EAG 2021 in einer Umbauphase, die mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) am 1. Oktober 2026 einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Gesetz bringt einige Neuerungen, die insbesondere für Energiegemeinschaften relevant sind. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Warum ein neues Gesetz?
Das bisherige ElWG 2010 war in seinen Grundzügen auf eine Welt zugeschnitten, in der Strom weitgehend zentral erzeugt und von großen Energieversorgern vertrieben wurde. Seit dem EAG 2021 haben sich die Verhältnisse drastisch verändert: zehntausende dezentrale Erzeuger, über tausend Energiegemeinschaften in Österreich, neue Formen wie Peer-to-Peer-Handel. Das alte Gesetz wurde an vielen Stellen ergänzt, aber nie grundlegend überarbeitet. Das ändert sich nun.
Die wichtigsten Neuerungen für Energiegemeinschaften
1. Nahebereich BEG
Bisher war die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) räumlich unbegrenzt, erhielt aber dafür keine Netzgebühren-Rabatte. Mit dem neuen ElWG wird ein Nahebereich für BEGs eingeführt - also eine Möglichkeit, auch für BEGs einen gewissen lokalen Fokus zu definieren und entsprechend zu profitieren. Das macht die Grenze zwischen EEG und BEG fließender.
2. Gemeinsame Energienutzung
Bisher konnten nur Mitglieder einer formalen Energiegemeinschaft Strom teilen. Das neue ElWG schafft einfachere Möglichkeiten der gemeinsamen Energienutzung - etwa zwischen einzelnen Haushalten oder Betrieben, ohne dass dafür zwingend eine Vereinsstruktur nötig ist.
3. Peer-to-Peer-Handel
Peer-to-Peer (P2P) bedeutet direkten Stromhandel zwischen zwei Parteien - ohne dazwischengeschaltete Energiegemeinschaft. Bisher war das rechtlich schwierig. Das ElWG macht es einfacher: Eine PV-Anlage kann direkt einen bestimmten Abnehmer beliefern und der Abnehmer weiß genau, wo sein Strom herkommt. Für uns als EEG bleibt das eher eine Nebenrolle, da wir ohnehin schon lokal bleiben - aber für Betriebe mit Stromlieferverträgen untereinander kann es spannend werden.
4. Rolle der Energiegemeinschaften (EGs) als Marktteilnehmer
EGs bekommen im neuen ElWG einen klareren Status als eigenständige Marktteilnehmer. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit, einfachere Integration in bestehende Prozesse und weniger graue Bereiche bei der Abrechnung.
Was ändert sich für Mitglieder der EEG Guntramsdorf?
Ehrlich gesagt: im Alltag wenig. Deine Mitgliedschaft bleibt unveraendert, deine Netzgebühren-Rabatte bleiben unveraendert, deine Abrechnung funktioniert weiter wie bisher. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Neue Möglichkeiten für Betriebe mit mehreren Standorten, die über Netzbereiche hinweg Strom teilen wollen.
- Vereinfachte Aufnahme von Mietern und WEG-Mitgliedern in bestehende Gemeinschaften.
- Klarere Regeln für Speicher (Batterien) in Energiegemeinschaften.
Wir prüfen die Auswirkungen derzeit im Detail und werden zeitgerecht informieren, falls sich für einzelne Mitglieder konkret etwas ändert.
Was sich NICHT ändert
Einige Sorgen, die wir immer wieder hören, sind unberechtigt:
- Die 57 % Netzrabatt lokal und 28 % regional bleiben erhalten.
- Die Entfall-Regelungen für Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag bleiben gleich.
- Die Kleinunternehmerregelung für EEGs (keine USt auf Energiepreis) bleibt unveraendert.
Wer also mit einer EEG als solide, langfristige Lösung plant, kann das auch nach dem 1. Oktober beruhigt tun.
Unser Fazit
Das neue ElWG ist in der Breite gut für Energiegemeinschaften. Es schafft Rechtssicherheit, öffnet neue Modelle und schließt Lücken, die die Praxis der letzten Jahre aufgezeigt hat. Für dich als Mitglied der EEG Guntramsdorf bedeutet es vor allem: weitermachen wie bisher - und sich freuen, dass das gesetzliche Fundament unter deinen Füßen stabiler wird.
Wir werden im Herbst einen weiteren Beitrag veröffentlichen, sobald die finale Fassung des Gesetzes und die Durchführungsverordnungen vorliegen. Dann können wir auch konkret sagen, was sich für einzelne Mitgliedergruppen im Detail ändert.
Noch kein Mitglied? Jetzt anmelden - die Vorteile bestehen bereits heute, das neue Gesetz macht sie nur noch langfristig abgesicherter.