Verein Vorteile Versorgungsgebiet Tarife Team Aktuelles FAQ Kontakt
🧮 Sparrechner ✨ Mitglied werden 🔐 Login
News & Blog

PV-Förderung in Niederösterreich 2026: Welche Zuschüsse sich noch lohnen

02.06.2026 · Gerold Babuschik

PV-Förderung in Niederösterreich 2026: Welche Zuschüsse sich noch lohnen

Wer 2026 in Niederösterreich eine PV-Anlage plant, hat einige Fördertöpfe zur Auswahl — und einige davon laufen demnächst aus. Wir geben dir einen kompakten Überblick: Welche Förderung kommt von wem, wie hoch ist sie, und worauf solltest du achten?

Wichtige Vorabinfo: Die Förderbeträge und Calls können sich kurzfristig ändern. Wir verlinken zu allen offiziellen Quellen — checke vor dem Antrag immer die aktuellen Werte direkt auf den Seiten der EAG-Abwicklungs­stelle und der OeMAG.

Die Hauptförderung: EAG-Investitionszuschuss vom Bund

Die mit Abstand wichtigste Förderquelle für Photovoltaik in Österreich ist der EAG-Investitionszuschuss (geregelt durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz). Abgewickelt wird er von der OeMAG, beantragt über die EAG-Abwicklungs­stelle.

Die Förderung ist nach Anlagengröße gestaffelt:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 Euro/kWp — das ist der Bereich, in dem die meisten Einfamilienhäuser landen
  • Kategorie B (über 10­-20 kWp): 140 Euro/kWp
  • Kategorie C (über 20­-100 kWp): bis zu 130 Euro/kWp
  • Kategorie D (über 100 kWp): bis zu 120 Euro/kWp
  • Stromspeicher (alle Kategorien): 150 Euro/kWh Netto­kapazität — nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förderantrag für eine neu errichtete PV-Anlage. Reine Speicher-Nachrüstungen zu Bestandsanlagen und Speichererweiterungen sind nicht förderfähig. Maximal 50 kWh, Mindestkapazität 0,5 kWh pro kWp PV-Engpassleistung (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Insgesamt gedeckelt auf maximal 30 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten.

Boni: Made-in-Europe und innovative PV

Wer auf europäische Wertschöpfung setzt, bekommt einen Made-in-Europe-Bonus auf den jeweiligen Komponentenanteil der Förderung — seit dem 2. Fördercall 2025 verfügbar:

  • +10 % wenn die PV-Module aus dem EWR oder der Schweiz stammen
  • +10 % wenn der Wechselrichter aus dem EWR oder der Schweiz stammt
  • +10 % wenn der Stromspeicher aus dem EWR oder der Schweiz stammt
  • Sind alle drei Komponenten Made-in-Europe, sind in Summe bis zu +30 % Bonus möglich
  • Separat davon: +30 % für „innovative PV-Anlagen" (z.B. Agri-PV, Fassaden-PV, schwimmende Anlagen)

Für ein typisches 8-kWp-Einfamilien­haus mit europäischen Modulen und Wechselrichter ergibt das ein Plus von 20 % — statt 1.200 Euro werden also 1.440 Euro Förderung ausgezahlt. Mit zusätzlichem EU-Speicher wären bis zu +30 % möglich.

Neu seit der EAG-IZV-Novelle 2026: Die Kombination des EAG-Investitionszuschusses mit Landes- und Gemeindeförderungen ist für Anlagen bis 100 kWp (Kategorien A, B, C) jetzt explizit zulässig. Davor war Doppel­förderung in vielen Konstellationen ausgeschlossen.

Die wichtigsten Termine 2026

Der EAG-Zuschuss läuft über sogenannte Fördercalls — das sind Antrags­fenster von jeweils etwa zwei Wochen. Für den Rest des Jahres 2026 sind noch offen:

  • Call 2: 16. Juni bis 30. Juni 2026
  • Call 3: 8. Oktober bis 22. Oktober 2026

Wichtig: Die Calls sind budgetiert. Wenn das Topf-Budget aufgebraucht ist, wird der nächste Call abgewartet. Für kleine Anlagen (Kategorie A) reicht das Budget meist gut, bei großen Anlagen wird's eng. Tipp: Direkt am ersten Tag einreichen.

Die Landesförderung: anders als anderswo

Wer aus Wien oder dem Burgenland kommt, ist von Direkt­förderungen verwöhnt. Niederösterreich geht einen anderen Weg: Es gibt keine klassische Direktförderung in Euro pro kWp, sondern die Förderung läuft über das Punkte­system der NÖ Wohnbauförderung.

Konkret heißt das:

  • Bei einem Neubau: Eine PV-Anlage bringt zusätzliche Punkte im Wohnbauförder­antrag — die in der Folge die maximale Kreditsumme bzw. Zuschusshöhe anheben.
  • Bei einer Sanierung: Die Errichtung einer PV-Anlage allein ist förderfähig. Stromspeicher erhöhen die Punkteanzahl zusätzlich.

Klingt umständlicher als es ist — aber es bedeutet auch: Wer nicht ohnehin gerade einen Neubau- oder Sanierungs­antrag laufen hat, profitiert vom Land NÖ direkt nichts. Für diese Fälle bleibt der EAG-Zuschuss vom Bund die einzige relevante Förder­quelle.

Details zur Wohnbauförderung findest du auf noe.gv.at.

Die Gemeindeförderung: oft vergessen, manchmal lukrativ

Viele Gemeinden in Niederösterreich haben eigene kleine Fördertöpfe — meist 100­-500 Euro Pauschalzuschuss für PV oder Speicher. Für Guntramsdorf gibt es aktuell (Stand Mai 2026) keine eigene PV-Direktförderung der Gemeinde — die Marktgemeinde unterstützt die Energiewende vor allem über die Mitgliedschaft in unserer Energie­gemeinschaft.

Für Mitglieder aus Nachbargemeinden (Wiener Neudorf, Traiskirchen, Mödling, Laxenburg etc.) lohnt sich aber definitiv ein Anruf bei deinem Gemeindeamt. Manche Gemeinden fördern z.B. Speicher oder Wallboxen mit kleinen Pauschalbeträgen.

Die steuerliche Lage seit 1. April 2025

Wichtig vorab: Der bekannte Nullsteuersatz auf PV-Anlagen (0 % USt bis 35 kWp) gilt nicht mehr. Er wurde durch das Budgetsanierungs­maßnahmen­gesetz 2025 (Nationalrats­beschluss vom 7. März 2025) vorzeitig beendet — ursprünglich war die Maßnahme bis 31.12.2025 befristet, faktisch lief sie nur vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025. Seit 1. April 2025 wird auf PV-Anlagen, Komponenten (inkl. Speicher, Wechselrichter, Montagesystem) und die Installation wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 % verrechnet.

Übergangsregelung — Vorsicht beim Stichtag: Wenn der Vertrag zur Lieferung bzw. Installation nachweislich bis einschließlich 6. März 2025 abgeschlossen wurde (mit schriftlicher Auftragsbestätigung) UND die Anlage bis spätestens 31. Dezember 2025 geliefert bzw. fertig installiert ist, gilt noch der Nullsteuersatz. In allen anderen Konstellationen ab 1. April 2025: 20 % USt.

Was bedeutet das für die Wirtschaftlichkeit deiner neuen PV-Anlage?

  • Privathaushalte (kein Vorsteuer­abzug): Eine 8-kWp-Anlage mit Netto-Investitions­kosten von z.B. 13.300 Euro kostet jetzt rund 2.660 Euro mehr USt (20 %) als unter der Nullsteuer-Regelung. Der EAG-Investitions­zuschuss inkl. Made-in-Europe-Bonus kompensiert davon einen Teil, aber nicht den vollen Betrag.
  • Unternehmen mit Vorsteuer­abzug: Faktisch ändert sich nichts — die 20 % USt sind als Vorsteuer abziehbar. Zusätzlich steht für Gewerbe­betriebe eine Investitions­prämie von bis zu 22 % zur Verfügung, kombinierbar mit dem EAG-Zuschuss (aber nicht mit der Marktprämie).
  • Stromspeicher: Auch Speicher fallen seit 1. April 2025 wieder unter 20 % USt. Im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.3.2025 waren sie — gemeinsam mit der PV-Anlage und unter 35 kWp — im Nullsteuersatz inkludiert.

Was an Stelle des Nullsteuersatzes tritt: Die Förderlandschaft hat sich verlagert auf den EAG-Investitionszuschuss (siehe oben) plus den Made-in-Europe-Bonus (bis zu +30 %). Für Anlagen mit europäischen Komponenten kann sich die Gesamtförderung damit deutlich erhöhen — die wegfallende USt-Befreiung wird so teilweise wirtschaftlich aufgefangen.

Quellen: BMF — FAQ Steuersatz für Photovoltaikmodule, WKO — Streichung der USt-Befreiung auf PV-Anlagen.

Praxistipp: Das richtige Sizing

Eine klassische Falle: Manche Installateure raten zu möglichst großen Anlagen, weil „mehr ist besser". Ist es aber oft nicht. Eine PV-Anlage ist dann am wirtschaft­lichsten, wenn der erzeugte Strom möglichst direkt verbraucht wird (Eigenverbrauch). Was übrig bleibt, geht entweder in die EEG (gut) oder in die reguläre Einspeisever­gütung beim Stromanbieter (deutlich schlechter, aktuell etwa 4–8 ct/kWh netto je nach Anbieter).

Daumenregel für Einfamilien­häuser:

  • Ohne E-Auto, ohne Wärmepumpe: 5­-7 kWp
  • Mit E-Auto: 7­-10 kWp
  • E-Auto + Wärmepumpe: 10­-12 kWp

Alles darüber kannst du machen — aber rechne dann ehrlich mit, dass die zusätzlichen kWp primär die Einspeise­vergütung verbessern, nicht deine Stromrechnung. Mehr dazu in unserem Beitrag über Stromspeicher in zwei Wochen.

Und dann: ab in die EEG

Wenn die Anlage steht, hast du zwei Optionen für den Überschuss­strom: Einspeise­tarif beim Stromanbieter (transparent, aber niedrig) oder über eine Energie­gemein­schaft an deine Nachbarn verkaufen (höhere Vergütung, regional). Wir erklären das im Grundlagen-Beitrag über Energie­gemeinschaften.

Aktuell (Stand 2. Quartal 2026) zahlt unsere EEG den Erzeugern 10,55–13,48 ct/kWh netto für eingespeisten Strom — abhängig davon, ob lokal (innerhalb Guntramsdorf) oder regional (Netzebene 7) abgenommen wird, und ob die Einspeisung in den Tagstrom- oder Nachtstrom-Zeitraum fällt. Konkret: Regional Tag 10,55, Regional Nacht 11,05, Lokal Tag 12,98, Lokal Nacht 13,48 ct/kWh netto (Werte werden quartalsweise an den E-Control-Marktpreis angepasst — aktuelle Tarife immer auf unserer Tarif-Seite).

Zum Vergleich: Die OeMAG (gesetzlicher Auffangtarif) zahlte im April 2026 rund 6,77 ct/kWh netto, Wien Energie etwa 7,84 ct/kWh, andere Anbieter-Tarife liegen meist im Bereich von 4–11 ct/kWh netto (Quellen: PV Austria, Smart-Meter-Portal). Unsere EEG zahlt also typischerweise 3–7 ct/kWh mehr als der freie Markt — bei lokaler Abnahme sogar deutlich mehr. Und das Geld bleibt in Guntramsdorf.

Bereit für den nächsten Schritt? Egal ob du noch in der Planungsphase bist oder die Anlage schon läuft — melde dich bei uns an, dann passt das Timing perfekt zur ersten Einspeisung.