Deine Lastspitze
Nicht wie viel Strom du brauchst, sondern wie viel gleichzeitig: die höchste Viertelstunde eines Monats. Ab 2027 soll sie einen Teil deiner Netzkosten bestimmen.
Stand Oktober 2026: Entwurf der E-Control, noch nicht beschlossenAbends kochen und gleichzeitig das E-Auto anstecken – diese eine Viertelstunde ist die Spitze. Zählt am Ende nur die höchste Viertelstunde des ganzen Monats, egal wie sparsam du sonst bist.
Warum wir sie dir zeigen
Damit du deinen Wert kennst, bevor er etwas kostet.
Die Netzkosten richten sich bei Haushalten nach den Kilowattstunden, plus eine Pauschale.
Dazu kommt ein Leistungsanteil nach deiner monatlichen Lastspitze. Höhe noch offen.
Wir zeigen dir deinen Wert je Monat – reine Information, keine Rechnung.
Laut einer Beispielrechnung der E-Control (Österreich-Durchschnitt, Zielzustand in etwa drei Jahren, keine Tarifwerte) zahlen rund drei Viertel der Haushalte künftig weniger Netzentgelt; mehr zahlt, wer im Verhältnis zum Verbrauch hohe Spitzen hat – etwa durch ungesteuertes Laden eines E-Autos. Quelle: E-Control, 14.07.2026 ↗
Wie entsteht eine Spitze?
Tipp an, was bei dir gleichzeitig läuft. Die Leistungen sind typische Werte – dein Gerät kann abweichen.
Vergleich: Lastspitzen von 406 vollständig erfassten Verbrauchszählpunkten unserer Gemeinschaft im September 2026 (Haushalte, Betriebe, Gemeinde) – Mitte 3,83 kW, jeder zehnte über 11,36 kW. Im Winter liegen die Werte mit Wärmepumpe oder Heizstab meist höher.
Eigener PV-Strom zur selben Zeit senkt den Wert – gezählt wird nur, was aus dem Netz kommt.
So senkst du deine Spitze
Die Kilowattstunden bleiben gleich – du verteilst sie nur anders.
Nicht alles auf einmal
Backrohr, Herd, Wasserkocher und Waschmaschine lieber nacheinander als gleichzeitig.
E-Auto sanft laden
Ladeleistung der Wallbox begrenzen oder später laden – über Nacht reichen 3,7 kW meist aus.
Wärme zeitversetzt
Wärmepumpe, Boiler oder Heizstab nicht dann laufen lassen, wenn gekocht wird.
Wo finde ich meinen Wert?
Je Zählpunkt und Monat, sobald der Netzbetreiber die Messwerte geliefert hat.
Im Mitgliederportal
Unter „Lastspitze“: dein Wert mit Tag und Uhrzeit und der Verlauf der letzten Monate. Zum Portal ↗
Künftig per Mail
Den Wert schicken wir dir monatlich mit deiner Abrechnung per Mail.
Und die Energiegemeinschaft?
Strom aus der Gemeinschaft verbilligt weiter jede Kilowattstunde. Die Lastspitze senkt er nach dem Entwurf nicht – das ist nur für Gemeinschaften im selben Haus oder am selben Standort vorgesehen, nicht für lokale und regionale wie unsere.
Mehr Informationen: Technik und RechtWeniger anzeigen
So ermitteln wir den Wert
Drei Schritte, jeden Monat und für jeden Zählpunkt.
Der Netzbetreiber misst den Gesamtverbrauch deines Zählpunkts je Viertelstunde („Gesamtverbrauch lt. Messung“). Wir erhalten ihn über den Datenaustausch der Energiewirtschaft (EDA).
Energie der Viertelstunde × 4 ergibt die Leistung in kW – siehe Beispiel unten.
Die höchste Viertelstunde im Kalendermonat (österreichische Ortszeit), kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei gleich hohen Werten nennen wir die erste.
Der Wert hängt nicht davon ab, welcher Anteil dir aus der Gemeinschaft zugeteilt wird – wir rechnen nichts hoch.
Gut zu wissen
Rechtlicher Rahmen
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verlangt neue Netzentgelt-Verordnungen der E-Control (§ 135 ElWG) – es sind zwei:
Verfahren
- 29.06.2026Begutachtungsentwurf der SNE-G-V (V SNE 01/26)
- 24.07.2026Ende der Begutachtung – 138 Stellungnahmen
- offenKundmachung der SNE-G-V; Entwurf der SNE-T-V – erst sie zeigt, was ein Kilowatt kostet
- 01.01.2027geplantes Inkrafttreten beider Verordnungen (§ 32 Abs 1 SNE-G-V-Entwurf)
Was der Entwurf der SNE-G-V vorsieht
| Messung | |
|---|---|
| Bemessen wird monatlich nach dem höchsten Viertelstundenleistungswert, tatsächlich gemessen am Hauptzählpunkt. | § 3 Abs 1 |
| Ersatzwerte gelten wie Messwerte. | § 3 Abs 2 |
| Gilt das Entgelt nur für einen Teil des Monats, wird das Monatsentgelt nach Tagen aufgeteilt. | § 3 Abs 4 |
| Die Leistung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. | § 28 Abs 2 |
| Preis | |
| Netznutzungsentgelt = Leistungspreis + Arbeitspreis, bezahlt von Entnehmern. Für Einspeisung gibt es keinen Leistungspreis. | § 5 Abs 1 |
| Netzebene 7 (Haushalte, Kleinbetriebe): ein Preis je kW bis 10 kW, ein eigener (höherer) Preis nur für den Teil darüber. | § 6 Abs 2 |
| Verrechnet werden mindestens 20 % der vertraglich vereinbarten netzwirksamen Leistung, jedenfalls 2 kW. | § 6 Abs 3 |
| Bestehende Anschlüsse auf Netzebene 7 (vor 01.01.2027 errichtet) gelten in der Regel mit 10 kW netzwirksamer Leistung – Mindestwert damit 2 kW. | § 34 Abs 1 |
| Energiegemeinschaften | |
| Gemeinschaftsstrom verringert die Leistung nur innerhalb derselben Hauptleitung oder desselben Standortbereichs – nicht bei lokalen und regionalen Gemeinschaften wie unserer. | § 9 Abs 2 |
| Prozentualer Abschlag auf den Arbeitspreis (je kWh); die Höhe legt die SNE-T-V fest. | § 9 Abs 3 |
Noch offen: Mehrere Stellungnahmen aus dem Bereich der Energiegemeinschaften fordern, dass Gemeinschaftsstrom auch die Leistung verringert. Wie die Verordnung am Ende aussieht und wie hoch die Preise werden, ist offen. Euro-Beträge nennen wir bewusst nicht – die Tarifverordnung SNE-T-V liegt noch nicht vor.
Quellen
- Begutachtungsentwurf der SNE-G-V (V SNE 01/26) samt ErläuterungenE-Control, aktuelle Begutachtungsentwürfe · 29.06.2026e-control.at ↗
- Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), § 135Rechtsinformationssystem des Bundesris.bka.gv.at ↗
Stand: Oktober 2026, Entwurf – wir aktualisieren die Seite, sobald die Verordnungen beschlossen sind.
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