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Information für Mitglieder

Deine Lastspitze

Nicht wie viel Strom du brauchst, sondern wie viel gleichzeitig: die höchste Viertelstunde eines Monats. Ab 2027 soll sie einen Teil deiner Netzkosten bestimmen.

Stand Oktober 2026: Entwurf der E-Control, noch nicht beschlossen
Ein Tag in 96 Viertelstunden – Strom aus dem Netz schematisch
deine Lastspitze: 7,0 kW 18:15–18:30 Uhr

Abends kochen und gleichzeitig das E-Auto anstecken – diese eine Viertelstunde ist die Spitze. Zählt am Ende nur die höchste Viertelstunde des ganzen Monats, egal wie sparsam du sonst bist.

Warum wir sie dir zeigen

Damit du deinen Wert kennst, bevor er etwas kostet.

Bisher

Die Netzkosten richten sich bei Haushalten nach den Kilowattstunden, plus eine Pauschale.

Ab 2027 geplant

Dazu kommt ein Leistungsanteil nach deiner monatlichen Lastspitze. Höhe noch offen.

Jetzt

Wir zeigen dir deinen Wert je Monat – reine Information, keine Rechnung.

Laut einer Beispielrechnung der E-Control (Österreich-Durchschnitt, Zielzustand in etwa drei Jahren, keine Tarifwerte) zahlen rund drei Viertel der Haushalte künftig weniger Netzentgelt; mehr zahlt, wer im Verhältnis zum Verbrauch hohe Spitzen hat – etwa durch ungesteuertes Laden eines E-Autos. Quelle: E-Control, 14.07.2026 ↗

Wie entsteht eine Spitze?

Tipp an, was bei dir gleichzeitig läuft. Die Leistungen sind typische Werte – dein Gerät kann abweichen.

Gleichzeitig aus dem Netz
3,3kW

 

Vergleich: Lastspitzen von 406 vollständig erfassten Verbrauchszählpunkten unserer Gemeinschaft im September 2026 (Haushalte, Betriebe, Gemeinde) – Mitte 3,83 kW, jeder zehnte über 11,36 kW. Im Winter liegen die Werte mit Wärmepumpe oder Heizstab meist höher.

Eigener PV-Strom zur selben Zeit senkt den Wert – gezählt wird nur, was aus dem Netz kommt.

So senkst du deine Spitze

Die Kilowattstunden bleiben gleich – du verteilst sie nur anders.

Nicht alles auf einmal

Backrohr, Herd, Wasserkocher und Waschmaschine lieber nacheinander als gleichzeitig.

E-Auto sanft laden

Ladeleistung der Wallbox begrenzen oder später laden – über Nacht reichen 3,7 kW meist aus.

Wärme zeitversetzt

Wärmepumpe, Boiler oder Heizstab nicht dann laufen lassen, wenn gekocht wird.

Wo finde ich meinen Wert?

Je Zählpunkt und Monat, sobald der Netzbetreiber die Messwerte geliefert hat.

Im Mitgliederportal

Unter „Lastspitze“: dein Wert mit Tag und Uhrzeit und der Verlauf der letzten Monate. Zum Portal ↗

Künftig per Mail

Den Wert schicken wir dir monatlich mit deiner Abrechnung per Mail.

Und die Energiegemeinschaft?

Strom aus der Gemeinschaft verbilligt weiter jede Kilowattstunde. Die Lastspitze senkt er nach dem Entwurf nicht – das ist nur für Gemeinschaften im selben Haus oder am selben Standort vorgesehen, nicht für lokale und regionale wie unsere.

Mehr Informationen: Technik und RechtWeniger anzeigen
Technik

So ermitteln wir den Wert

Drei Schritte, jeden Monat und für jeden Zählpunkt.

1Messen

Der Netzbetreiber misst den Gesamtverbrauch deines Zählpunkts je Viertelstunde („Gesamtverbrauch lt. Messung“). Wir erhalten ihn über den Datenaustausch der Energiewirtschaft (EDA).

2Umrechnen

Energie der Viertelstunde × 4 ergibt die Leistung in kW – siehe Beispiel unten.

3Höchste wählen

Die höchste Viertelstunde im Kalendermonat (österreichische Ortszeit), kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei gleich hohen Werten nennen wir die erste.

Rechenbeispiel
1 Viertelstunde = ¼ Stunde
1,25kWh
in dieser Viertelstunde gemessen
× 4
auf eine ganze Stunde gerechnet
5,00kW
Leistung dieser Viertelstunde

Der Wert hängt nicht davon ab, welcher Anteil dir aus der Gemeinschaft zugeteilt wird – wir rechnen nichts hoch.

Gut zu wissen

Ersatzwerte zählen mitFehlt eine Messung, setzt der Netzbetreiber einen Ersatzwert ein – so sieht es auch der Entwurf vor. Vorläufige, noch nicht endgültige Werte zählen wir nicht.
TeilmonatBeigetreten im Lauf des Monats oder fehlen Tage, gilt der Zeitraum mit Werten. Wir weisen das aus, etwa „Daten ab 12.09.“.
Je ZählpunktJeder Zählpunkt hat seine eigene Spitze; mehrere werden nicht zusammengezählt.
MaßgeblichMessung und Rechnung deines Netzbetreibers – wir bilden den Wert nur nach.
Recht

Rechtlicher Rahmen

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verlangt neue Netzentgelt-Verordnungen der E-Control (§ 135 ElWG) – es sind zwei:

SNE-G-V · Grundsatzverordnunglegt fest, wie die Entgelte gebildet werden
SNE-T-V · Tarifverordnungenthält die Beträge

Verfahren

  1. 29.06.2026Begutachtungsentwurf der SNE-G-V (V SNE 01/26)
  2. 24.07.2026Ende der Begutachtung – 138 Stellungnahmen
  3. offenKundmachung der SNE-G-V; Entwurf der SNE-T-V – erst sie zeigt, was ein Kilowatt kostet
  4. 01.01.2027geplantes Inkrafttreten beider Verordnungen (§ 32 Abs 1 SNE-G-V-Entwurf)

Was der Entwurf der SNE-G-V vorsieht

Messung
Bemessen wird monatlich nach dem höchsten Viertelstundenleistungswert, tatsächlich gemessen am Hauptzählpunkt.§ 3 Abs 1
Ersatzwerte gelten wie Messwerte.§ 3 Abs 2
Gilt das Entgelt nur für einen Teil des Monats, wird das Monatsentgelt nach Tagen aufgeteilt.§ 3 Abs 4
Die Leistung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.§ 28 Abs 2
Preis
Netznutzungsentgelt = Leistungspreis + Arbeitspreis, bezahlt von Entnehmern. Für Einspeisung gibt es keinen Leistungspreis.§ 5 Abs 1
Netzebene 7 (Haushalte, Kleinbetriebe): ein Preis je kW bis 10 kW, ein eigener (höherer) Preis nur für den Teil darüber.§ 6 Abs 2
Verrechnet werden mindestens 20 % der vertraglich vereinbarten netzwirksamen Leistung, jedenfalls 2 kW.§ 6 Abs 3
Bestehende Anschlüsse auf Netzebene 7 (vor 01.01.2027 errichtet) gelten in der Regel mit 10 kW netzwirksamer Leistung – Mindestwert damit 2 kW.§ 34 Abs 1
Energiegemeinschaften
Gemeinschaftsstrom verringert die Leistung nur innerhalb derselben Hauptleitung oder desselben Standortbereichs – nicht bei lokalen und regionalen Gemeinschaften wie unserer.§ 9 Abs 2
Prozentualer Abschlag auf den Arbeitspreis (je kWh); die Höhe legt die SNE-T-V fest.§ 9 Abs 3

Noch offen: Mehrere Stellungnahmen aus dem Bereich der Energiegemeinschaften fordern, dass Gemeinschaftsstrom auch die Leistung verringert. Wie die Verordnung am Ende aussieht und wie hoch die Preise werden, ist offen. Euro-Beträge nennen wir bewusst nicht – die Tarifverordnung SNE-T-V liegt noch nicht vor.

Nachlesen

Quellen

  • Begutachtungsentwurf der SNE-G-V (V SNE 01/26) samt ErläuterungenE-Control, aktuelle Begutachtungsentwürfe · 29.06.2026
    e-control.at ↗
  • Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), § 135Rechtsinformationssystem des Bundes
    ris.bka.gv.at ↗

Stand: Oktober 2026, Entwurf – wir aktualisieren die Seite, sobald die Verordnungen beschlossen sind.
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