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Netzentgelte 2027: Die Zahlen sind da – und wir nehmen Stellung

31.10.2026 · Gerold Babuschik

Netzentgelte 2027: Die Zahlen sind da – und wir nehmen Stellung

Anfang Oktober haben wir dir die Lastspitze vorgestellt – den Wert, der ab 2027 beim Netzentgelt mitzählen soll. Am 12. Oktober hat die E-Control die Grundregeln dafür beschlossen. Am 29. Oktober sind nun auch die Beträge gekommen: Die E-Control hat den Entwurf der neuen Tarifverordnung (SNE-T-V 2027) in Begutachtung geschickt. Bis 20. November kann jede und jeder dazu Stellung nehmen. Wir haben den Entwurf im Wortlaut gelesen, für unsere Gemeinschaft durchgerechnet – und wir nehmen Stellung.

Erst ein Übergang, dann der Leistungspreis

Der Entwurf enthält für Haushalte zwei Tarifsysteme hintereinander. Wann bei uns umgestellt wird, entscheidet sich je Netzbereich – spätestens Mitte 2028. Für Wiener Netze ist der Termin noch nicht bekannt.

  • Übergang: statt 54 € Pauschale plus bis zu 2,40 € Messentgelt im Monat zahlst du 82,80 € im Jahr – das Messentgelt fällt weg und steckt in der Pauschale, unterm Strich bleibt es gleich. Der Arbeitspreis sinkt in unserem Netzbereich von 6,98 auf 6,61 Cent je kWh.
  • Danach: keine Pauschale mehr, dafür ein Leistungspreis für die höchste Viertelstunde im Monat: 2,46 € je kW und Monat für den Teil bis 10 kW, 3,69 € für den Teil darüber. Der Arbeitspreis sinkt auf 5,58 Cent.

Alle Beträge sind netto und noch Entwurf.

Was das für deine Netzkosten heißt

Wir haben das mit echten Lastgängen aus unserer Gemeinschaft gerechnet (Netznutzung und Netzverlust, netto, pro Jahr):

HaushaltheuteÜbergangmit Leistungspreis
Typischer Haushalt (rund 4 100 kWh, Spitze rund 4 kW)394 €363 €365 €
Mit Wärmepumpe und E-Auto (rund 13 500 kWh, Spitze rund 11 kW)1 079 €985 €1 130 €

Für einen typischen Haushalt wird es also eher etwas günstiger. Wer große Geräte gleichzeitig laufen lässt, zahlt mit dem Leistungspreis mehr – genau dort hilft es, die eigene Spitze zu kennen.

Strom aus der Gemeinschaft: die Ermäßigung schrumpft

Für Strom, den du aus unserer Gemeinschaft bekommst, zahlst du weniger Netzentgelt. Diese Ermäßigung soll ab 2027 sinken:

  • Lokal (gleiche Trafostation): von 57 % auf 49 %
  • Regional (gleiches Umspannwerk): von 28 % auf 22 %

In Cent je kWh heißt das für unseren Netzbereich:

Netzentgelt je kWhheuteÜbergangmit Leistungspreis
Strom aus dem Netz6,98 ct6,61 ct5,58 ct
Sommer-Niedertarif (10–16 Uhr)5,58 ct5,29 ct4,46 ct
Strom aus der lokalen Gemeinschaft3,00 ct3,37 ct2,85 ct
Strom aus der regionalen Gemeinschaft5,03 ct5,16 ct4,35 ct

Zwei Dinge fallen auf: Im Übergang wird lokaler Gemeinschaftsstrom beim Netzentgelt sogar teurer als heute, obwohl der allgemeine Preis sinkt. Und regionaler Gemeinschaftsstrom ist zur Mittagszeit kaum noch günstiger als der allgemeine Sommer-Niedertarif – der Unterschied beträgt rund einen Zehntelcent.

Gemeinschaftsstrom lohnt sich trotzdem weiter: Neben dem niedrigeren Netzentgelt entfallen auf ihn Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag, und unser Tarif liegt in der Regel unter dem eines Stromlieferanten. Wie viel du schon gespart hast, siehst du im Mitgliederportal.

Und der Sommer-Niedertarif?

Die im Oktober beschlossene Grundsatzverordnung hat den Sommer-Niedertarif (SNAP) auch für Mitglieder von Energiegemeinschaften erhalten. Der neue Entwurf regelt das aber nicht mehr ausdrücklich, und in den Erläuterungen findet sich eine Formulierung, die man so lesen könnte, dass Mitglieder ihn verlieren. Wir verlangen in unserer Stellungnahme eine klare Regel. Für dich ändert sich bis Ende 2026 nichts.

Unsere Stellungnahme

Unsere Stellungnahme an die E-Control enthält fünf Punkte:

  • Die Ermäßigung muss richtig berechnet werden. Sie wirkt künftig nur noch auf den Arbeitspreis, nicht mehr auf die Leistung – dann muss der Prozentsatz höher sein, nicht niedriger.
  • Gemeinschaftsstrom soll auch im Sommer- und Winter-Niedertarif ermäßigt sein, und niemand darf die Niedertarife für seinen übrigen Strom verlieren.
  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen im Haus sollen frei von Netzentgelten bleiben – so wie bisher.
  • Der neue Anschlussbetrag für neue PV-Anlagen von 195 € je kW soll für kleinere Anlagen niedriger sein.
  • Dazu einige Klarstellungen, unter anderem ein früh bekanntgegebener Umstellungstermin.

Unser Hauptargument: Eine Energiegemeinschaft lenkt den Verbrauch genau dorthin und genau dann, wo und wann die Sonne gerade Strom liefert. Viele von euch schalten Waschmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto gezielt ein, wenn die Sonne scheint. Das entlastet die Netze – ein festes Zeitfenster wie der Sommer-Niedertarif kann das nicht, der gilt auch an Regentagen.

Die ganze Stellungnahme und eine Vorlage, die andere Energiegemeinschaften in ganz Österreich übernehmen können, findest du auf eeg-guntramsdorf.at/stellungnahme-netzentgelte. Kennst du jemanden in einer anderen Energiegemeinschaft? Gib den Link gerne weiter – je mehr Gemeinschaften Stellung nehmen, desto mehr Gewicht hat es.

Was du jetzt tun kannst

  • Nichts überstürzen: Verträge musst du deswegen keine ändern. Die Umstellung macht der Netzbetreiber, und die Beträge sind noch Entwurf.
  • Deine Spitze kennen: Im Mitgliederportal unter „Lastspitze“ siehst du für jeden Monat, wann und wie hoch deine höchste Viertelstunde war.
  • Geräte staffeln: Backrohr, Herd, Trockner, E-Auto – nicht alles auf einmal. Ein paar Minuten Versatz genügen oft. Mehr dazu und einen kleinen Rechner gibt es auf eeg-guntramsdorf.at/lastspitze.

Sobald die Verordnung beschlossen ist – erwartet im Dezember –, rechnen wir nach und berichten hier. Fragen? Schreib uns: info@eeg-guntramsdorf.at.


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