Unsere Stellungnahme zu den neuen Netzentgelten
Die E-Control hat am 29. Oktober die Netzentgelte ab 2027 in Begutachtung geschickt. Für Strom, den Energiegemeinschaften teilen, sinkt die Ermäßigung deutlich. Wir nehmen dazu Stellung – und stellen allen Energiegemeinschaften in Österreich eine fertige Vorlage für jeden Netzbereich zur Verfügung.
Was sich für Energiegemeinschaften ändert
Auf gemeinsam genutzten Strom zahlt man weniger Netzentgelt. Diese Ermäßigung soll ab 2027 kleiner werden – genau dann, wenn auch der neue Leistungspreis kommt.
Ermäßigung auf den Arbeitspreis des Netzentgelts für Strom aus der Nachbarschaft (gleiche Trafostation).
Ermäßigung für Strom innerhalb desselben Umspannwerks. Zur Mittagszeit bleibt gegenüber dem Sommertarif kaum etwas übrig.
Je Netzbereich zwischen 2027 und spätestens Mitte 2028 kommt ein Preis für die höchste Viertelstunde im Monat. Gemeinschaftsstrom senkt ihn nicht. Mehr zur Lastspitze
Beispiel Netzbereich Wien: Im Regionalbereich kostet gemeinsam genutzter Strom künftig 4,35 ct/kWh Netzentgelt, der allgemeine Sommer-Niedertarif (10–16 Uhr) 4,46 ct/kWh. Der Vorteil schrumpft damit in den Sonnenstunden auf rund einen Zehntelcent. Alle Zahlen sind Entwurfswerte, netto.
Was wir fordern
Die Kurzfassung unserer Stellungnahme – ausführlich, mit allen Gesetzesstellen, im PDF.
- Ermäßigung richtig berechnenSie wirkt künftig nur noch auf den Arbeitspreis, nicht mehr auf die Leistung. Dann muss der Prozentsatz entsprechend höher sein – und der regionale Tarif spürbar unter dem Sommer-Niedertarif liegen.
- Sommer- und Winter-Niedertarif auch für GemeinschaftsstromDie Ermäßigung soll auch in diesen Zeitfenstern gelten, und Mitglieder dürfen die Niedertarife für ihren übrigen Strom nicht verlieren.
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen im HausStrom über die Hauptleitung berührt das öffentliche Netz nicht. Er soll ausdrücklich frei von Netznutzungs- und Netzverlustentgelt bleiben – so wie bisher.
- Netzanschluss für neue AnlagenErzeuger zahlen neu 195 € je kW. Für kleinere Anlagen und bei Einspeisebegrenzung verlangen wir niedrigere Beträge.
- KlarstellungenMehrfachteilnahme, Fristen und ein früh bekanntgegebener Umstellungstermin je Netzbereich.
Unsere Stellungnahme
So sieht das Schreiben der EEG Guntramsdorf an die E-Control aus.
Fünf Seiten, fünf Punkte, von Obmann Gerold Babuschik und Obmann-Stellvertreterin Mag. Gabriele Ertl, MSc. Grundlage sind die Zahlen des Netzbereichs Wien und die Messwerte unserer Mitglieder.
Nutzt unsere Vorlage
Je mehr Gemeinschaften dieselben Punkte vorbringen, desto mehr Gewicht haben sie. Für jeden der 14 Netzbereiche gibt es einen fertigen Brief mit euren Zahlen – ihr ergänzt nur noch Name, Mitgliederzahl und Unterschrift.
Brief eures Netzbereichs herunterladen. Welcher es ist, sagt euch euer Netzbetreiber.
Briefkopf, Name, Mitgliederzahl, Ort, Datum, Unterschrift. Zwei Erfahrungssätze nur behalten, wenn sie für euch passen.
Als PDF an recht-post@e-control.at, im Betreff R SNE 01/26.
Einzeln je Netzbereich (Word)
Die Vorlage ist eine fachliche Einschätzung. Ihr dürft sie frei verwenden, kürzen und um eigene Erfahrungen ergänzen. Zahlen: Preise netto, Netzebene 7, Entwurf vom 29. Oktober 2026.
Der Entwurf der E-Control
Die Systemnutzungsentgelte-Tarife-Verordnung 2027 legt die Netzentgelte ab Jänner 2027 fest. Jede und jeder kann bis 20. November Stellung nehmen; die E-Control veröffentlicht alle Stellungnahmen danach.
- Begutachtungsentwurf SNE-T-V 2027Verordnungstext mit Erläuterungen, 29. Oktober 2026, 26 Seiten (PDF)Entwurf öffnen ↗
- Begutachtungsentwürfe der E-ControlSeite mit Frist und Einbringung (GZ R SNE 01/26)e-control.at ↗
- Information der E-Control zum EntwurfErklärung, Grafiken alt gegen neu je Netzbereiche-control.at ↗
- Systemnutzungsentgelte-GrundsatzverordnungBGBl. II Nr. 299/2026 – der Rahmen, auf dem die Tarife beruhenRIS ↗
- Stellungnahme einbringenE-Mail an recht-post@e-control.at, Betreff „R SNE 01/26“E-Mail schreiben
Fragen zur Vorlage? info@eeg-guntramsdorf.at

