Ein Zehntelcent Vorteil für Sonnenstrom vom Nachbardach, 19.500 Euro Anschlussgebühr für die Gemeinde-PV, Netzverlustgebühr auf Strom, der nie durchs Netz fließt: Die EEG Guntramsdorf zerlegt den Tarifentwurf der E-Control – und ruft alle Energiegemeinschaften Österreichs auf, bis 20. November dagegen Stellung zu nehmen.
Guntramsdorf, 31. Oktober 2026 – Erst feiert die Politik die Energiegemeinschaften als Herzstück der Energiewende, dann kommt die Rechnung. Am 1. Oktober ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das das Teilen von Strom in der Nachbarschaft ausdrücklich ausbaut. Vier Wochen später legt die Regulierungsbehörde E-Control die Netzentgelte ab 2027 vor – und streicht genau den Vorteil zusammen, von dem Energiegemeinschaften leben. Die Ermäßigung für Strom aus der unmittelbaren Nachbarschaft sinkt von 57 auf 49 Prozent, für Strom innerhalb eines Umspannwerks von 28 auf 22 Prozent. „Der Gesetzgeber sagt: Teilt euren Strom. Die Tarifverordnung sagt: Aber bitte nicht zu billig“, sagt Gerold Babuschik, Obmann der EEG Guntramsdorf.
6.000 Gemeinschaften betroffen
Betroffen sind österreichweit rund 6.000 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – Mitte 2023 waren es noch 364 (E-Control, EAG-Monitoringbericht 2026). Ihre Mitglieder sparten 2025 zusammen rund 3,9 Millionen Euro an Netzentgelten. „Bei der am schnellsten wachsenden Bürgerbewegung der Energiewende wird der Rotstift angesetzt – und das um Beträge, die im Netzsystem kaum auffallen, für jede einzelne Gemeinschaft aber den Unterschied machen“, sagt Babuschik.
Billiger für alle – teurer fürs Teilen
Im Übergangssystem ab Jänner sinkt im Netzbereich Wien das allgemeine Netzentgelt von 6,98 auf 6,61 Cent je Kilowattstunde. Für Strom, den Nachbarn über dieselbe Trafostation teilen, steigt es dagegen von 3,00 auf 3,37 Cent. Wer seinen Sonnenstrom mit der Straße teilt, zahlt also mehr als heute – alle anderen zahlen weniger.
Ein Zehntelcent für die Energiewende
Zur Mittagszeit gilt im Sommer für alle Haushalte ein Niedertarif. Regional geteilter Sonnenstrom ist künftig nur noch rund einen Zehntelcent je Kilowattstunde günstiger. „Ein Zehntelcent. Dafür steht niemand von der Couch auf, um die Waschmaschine einzuschalten, wenn die Sonne scheint“, sagt Babuschik. „Das ist kein Anreiz, das ist ein Rundungsfehler.“
Rabatt auch bei Regen, Brösel bei Sonne
Der Niedertarif gilt starr von 10 bis 16 Uhr – auch an Regentagen, wenn kein Sonnenstrom da ist und der Strom von weit her geholt werden muss. Wer dann Geräte einschaltet, bekommt den Rabatt trotzdem. Eine Energiegemeinschaft dagegen verteilt nur den Strom, der in dieser Viertelstunde tatsächlich vor Ort erzeugt wird. „Wir lenken den Verbrauch genau dorthin, wo die Sonne gerade scheint – das entlastet die Leitungen und spart Netzausbau, den am Ende alle bezahlen“, sagt Obmann-Stellvertreterin Gabriele Ertl. „Belohnt wird künftig das starre Zeitfenster, nicht das, was dem Netz wirklich hilft.“
Die Energiewende-Haushalte zahlen drauf
Mit dem neuen Leistungspreis, der je Netzbereich bis spätestens Mitte 2028 kommt, zahlt nach Berechnungen der EEG Guntramsdorf ausgerechnet der Haushalt mehr, der die Energiewende lebt: Mit Wärmepumpe und E-Auto steigen die Netzkosten um rund fünf Prozent gegenüber heute. Gemeinschaftsstrom hilft dagegen nicht mehr – der Leistungspreis wird für lokale und regionale Energiegemeinschaften nicht mehr gemindert. „Wer auf Wärmepumpe und E-Auto umsteigt, macht genau das, was die Politik will – und bekommt dafür einen höheren Netztarif“, so Ertl.
19.500 Euro für die Gemeinde-PV
Neu ist auch eine Anschlussgebühr für Erzeuger: 195 Euro pro Kilowatt. Befreit sind nur kleine PV-Anlagen bis 15 Kilowatt. Eine 100-Kilowatt-Anlage auf dem Gemeindeamt kostet damit bis zu 19.500 Euro, bevor sie die erste Kilowattstunde liefert. Das trifft genau die Anlagen, mit denen Energiegemeinschaften wachsen.
Netzgebühr für Strom, der nie durchs Netz fließt
Bei Photovoltaik auf dem Mehrparteienhaus fließt der Strom über die Hausleitung direkt zu den Wohnungen – das öffentliche Netz berührt er nicht. Bisher fielen darauf deshalb keine Netzentgelte an. Nach dem neuen Regelwerk droht darauf künftig ein Netzverlustentgelt: eine Gebühr für Leitungsverluste in einem Netz, das der Strom nie benutzt.
Rechenweg unter Verschluss, drei Wochen Frist
Wie die E-Control auf die neuen Prozentsätze kommt, steht nirgends – die Erläuterungen verweisen auf eine „Durchschnittsbetrachtung“ ohne eine einzige Zahl. Dazu kommt: Ab 2027 wird die Leistung für lokale und regionale Gemeinschaften nicht mehr gemindert, der Abschlag wirkt nur noch auf den Arbeitspreis. Er müsste also steigen, nicht sinken. Für Stellungnahmen bleiben drei Wochen. Und wann die neuen Tarife für Haushalte genau starten, sollen die Netzbetreiber selbst vorschlagen. „Für die Netzbetreiber gibt es Mitsprache beim Zeitplan, für die Ehrenamtlichen drei Wochen Frist“, sagt Babuschik.
Die Forderungen
- Die Ermäßigung so berechnen, dass sie den wegfallenden Leistungsanteil ausgleicht – rechnerisch rund 78 statt 49 Prozent lokal und 35 statt 22 Prozent regional – und den Rechenweg offenlegen.
- Gemeinschaftsstrom auch im Sommer- und Winter-Niedertarif ermäßigen.
- Strom aus gemeinschaftlichen Anlagen im Haus weiterhin von Netzentgelten freistellen.
- Niedrigere Anschlussgebühren für kleinere PV-Anlagen.
Mitmachen: Vorlage für alle Energiegemeinschaften
Die EEG Guntramsdorf hat ihre Stellungnahme so aufbereitet, dass jede Energiegemeinschaft sie übernehmen kann – für jeden der 14 Netzbereiche Österreichs als fertigen Brief mit den eigenen Zahlen. Name, Mitgliederzahl, Unterschrift, abschicken. „Wir haben die Arbeit einmal gemacht, damit niemand sagen kann, er hätte keine Zeit gehabt“, sagt Babuschik. „Wenn alle Energiegemeinschaften Österreichs bis 20. November Stellung nehmen, kann das niemand mehr überhören.“
Über die EEG Guntramsdorf
Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Guntramsdorf ist ein gemeinnütziger Verein mit 455 Mitgliedern in zwei regionalen und 40 lokalen Energiegemeinschaften. Sie wird ehrenamtlich geführt, erhebt keinen Mitgliedsbeitrag und wurde 2026 von der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften beim Klima- und Energiefonds als eines von fünf Best-Practice-Beispielen Österreichs ausgezeichnet.
Weitere Informationen
Presseaussendung als PDF
Unsere Stellungnahme, die Vorlagen und Berechnungen
Was die neuen Netzentgelte für unsere Mitglieder bedeuten (Blog)
Begutachtungsentwurf der E-Control
Rückfragehinweis
EEG Guntramsdorf
Gerold Babuschik, Obmann
E-Mail: info@eeg-guntramsdorf.at